Die Diskussion um die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sorgt aktuell für große Aufmerksamkeit in der Branche. Was politisch als Beitrag zum Bürokratieabbau gedacht ist, wird von vielen Marktteilnehmern kritisch gesehen – auch von uns bei Tolle Immobilien und Tolle Hausverwaltung.
Seit 2018 sind Immobilienmakler und -verwalter verpflichtet, innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. Diese Regelung steht nun auf dem Prüfstand. Das Bundeskabinett hat im November 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO vollständig aufheben soll. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen unverändert weiter.
Unternehmerische Realität statt theoretischer Annahmen
Aus Sicht unseres Geschäftsführers Corvin Tolle wird die Diskussion häufig an der Realität des Berufsalltags vorbeigeführt. Er führt zwei Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitenden – Makler und Verwalter – und kennt die tatsächlichen Auswirkungen der Weiterbildungspflicht aus der täglichen Praxis.
In der Immobilien Zeitung fasst er es nüchtern zusammen: "Mit durchschnittlichen Kosten von rund 35 bis 40 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind die Pflichtstunden problemlos abzubilden. Im Schnitt zahlt man etwa 100 Euro für eine Fortbildungseinheit von 1,5 bis 2 Stunden. Die Kosten sind kaum der Rede wert." Auch der organisatorische Aufwand ist überschaubar. Fortbildungsnachweise müssen lediglich vorgehalten, nicht eingereicht werden. Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Zusätzliche Bürokratie, die den Arbeitsalltag spürbar belastet, entsteht dadurch aus unserer Erfahrung nicht.
Weiterbildung als Teil professioneller Unternehmensführung
In beiden Unternehmen hat die Weiterbildungspflicht vor allem eines bewirkt: Struktur und Bewusstsein. Es ist transparenter geworden, wer sich mit welchen Themen beschäftigt, wo Wissen vertieft wird und wo Nachholbedarf besteht.
Corvin Tolle beschreibt diesen Effekt so: „Wir behalten heute besser im Blick, wer aus dem Team wie viele Stunden absolviert hat. Daraus hat sich sogar eine positive Dynamik entwickelt.”
Weiterbildung ist damit kein lästiger Pflichtpunkt, sondern ein fester Bestandteil professioneller Unternehmensführung – vergleichbar mit Qualitätsmanagement oder Compliance.
Fachliche Anforderungen steigen – nicht sinken
Ein zentraler Aspekt der aktuellen Debatte wird häufig übersehen: Die Anforderungen an Makler und Verwalter sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Energie- und Klimarecht, WEG-Recht, Geldwäscheprävention, Datenschutz, Verbraucherschutz, neue Rechtsprechung, Digitalisierung und KI – all diese Themen beeinflussen die tägliche Arbeit unmittelbar. Kunden erwarten fundierte Antworten und rechtssichere Prozesse. Fehler wirken sich schnell finanziell und reputationsseitig aus.
Corvin Tolle bringt es auf den Punkt: „Einige Themen kann man sich nicht einfach selbst draufschaffen. Dafür braucht es externen Input und fachliche Einordnung.”
Gerade in der Verwaltung, wo über Jahre hinweg treuhänderisch fremdes Vermögen betreut wird, ist aktuelles Wissen essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren – für Verwalter wie für Eigentümer.
Haltung zur Bildung: gelebte Praxis, kein Lippenbekenntnis
Dass Weiterbildung für Corvin Tolle einen hohen Stellenwert hat, zeigt sich nicht nur im eigenen Unternehmen. Er ist Dozent an der BBW Hochschule Berlin im Bereich Real Estate Project Management, hält regelmäßig Vorträge bei verschiedenen Institutionen zur Immobilienwirtschaft und engagiert sich aktiv in mehreren Branchenverbänden, darunter IVD, BFW und VDIV.
Dieses Engagement unterstreicht eine klare Haltung: Bildung ist kein formaler Akt, sondern Grundlage für Qualität, Professionalität und Vertrauen – sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber Kunden und Auftraggebern.
Freiwilligkeit allein greift aus unserer Sicht zu kurz
Die politische Annahme, dass sich die Branche auch ohne gesetzliche Verpflichtung ausreichend weiterbilden wird, halten viele Verbände und Marktteilnehmer für zu optimistisch. Auch aus Unternehmersicht bleibt festzuhalten: Freiwilligkeit funktioniert dort gut, wo Strukturen, Zeit und Ressourcen vorhanden sind – aber nicht flächendeckend.
Die bisherige Weiterbildungspflicht hat einen Mindeststandard geschaffen, der Planungssicherheit bietet – für Unternehmen, Mitarbeitende, Weiterbildungsanbieter und nicht zuletzt für Verbraucher.
Fazit
Unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens ist für uns klar: Weiterbildung bleibt ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Immobilienarbeit. Die Diskussion sollte weniger darum kreisen, ob man Mindeststandards abschafft, sondern wie man sie sinnvoll weiterentwickelt und praxisnah gestaltet.
Denn die Herausforderungen der Branche werden nicht kleiner – und der Anspruch an Qualität, Fachwissen und Professionalität wächst weiter.
Quellen:
https://www.ivd-bildungsinstitut.de/weiterbildungspflicht-immobilien-2026-fakten/
https://www.iz.de/karriere/news/-wir-wollen-lernen-muessen-2000040668