Die Herausforderung bestand darin, einen geeigneten Käufer für das Erbbaurechtsgrundstück zu finden. In diesem Fall handelt es sich sogar um ein Untererbbaurecht. Eine Besonderheit, von der sicher noch keiner unserer Maklerkollegen gehört hat. Es musste sichergestellt werden, dass die notwendigen Zustimmungen des Untererbbaurechtsgebers und des Erbbaurechtsgebers vorlagen bzw. die notwendigen Voraussetzungen gegeben waren.